E-Rechnung in Schleswig-Holstein

Die elektronische Rechnungsstellung, auch bekannt als E-Rechnung, hat in Schleswig-Holstein zunehmend an Bedeutung gewonnen. Unternehmen haben nun die Möglichkeit, Rechnungen sicher und effizient über ein webbasiertes Portal an kommunale Auftraggeber zu übermitteln. Um diesen Service optimal nutzen zu können, empfiehlt es sich, einen aktuellen Browser wie Google Chrome, Firefox oder Edge zu verwenden.

Die E-Rechnung ist eine strukturierte elektronische Rechnung, die den Standards ZUGFeRD und XRechnung entsprechen muss. Dies gewährleistet, dass die Rechnungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ein rechtssicherer Rechnungsempfang gewährleistet ist.

Bei der Übermittlung der E-Rechnungen an die kommunalen Auftraggeber müssen die Vorgaben der ERechVO beachtet werden. Diese sehen vor, dass kommunale öffentliche Auftraggeber eine De-Mailadresse bereitstellen müssen, um E-Rechnungen rechtskonform empfangen und verarbeiten zu können. Die Nutzung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein ermöglicht es den kommunalen Nutzern, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Mitnutzung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein kann durch einen formlosen Antrag beim ITVSH beantragt werden. Hierfür genügt eine E-Mail an rechnung.e-rechnung@itvsh.de. Nach der Antragsstellung erhalten die Nutzer das entsprechende Antragsformular sowie die Nutzungsbestimmungen vom ITVSH. Die Anerkennung der Nutzungsbestimmungen ist Voraussetzung für eine kostenfreie Mitnutzung des Portals.

Insgesamt ermöglicht die E-Rechnung Unternehmen in Schleswig-Holstein eine effizientere Abwicklung von Rechnungsprozessen und reduziert den Verwaltungsaufwand. Durch die Nutzung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein können Rechnungssteller sicher und rechtskonform elektronische Rechnungen an kommunale Auftraggeber übermitteln. Mit einer strukturierten elektronischen Rechnung im Format ZUGFeRD oder XRechnung entspricht man den gesetzlichen Vorgaben und sichert sich den rechtssicheren Rechnungsempfang. Die Mitnutzung des Portals kann durch einen formlosen Antrag beantragt werden. Die Nutzung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein bietet Unternehmen die Möglichkeit, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und effizienter zu arbeiten.

Wichtige Erkenntnisse

  • Das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein ermöglicht einen sicheren und effizienten Rechnungsversand an kommunale Auftraggeber.
  • Die E-Rechnung muss den Standards ZUGFeRD und XRechnung entsprechen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
  • Kommunale öffentliche Auftraggeber in Schleswig-Holstein müssen eine De-Mailadresse bereitstellen, um rechtskonform E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
  • Die Mitnutzung des E-Rechnungsportals kann durch einen formlosen Antrag beim ITVSH beantragt werden.
  • Durch die Nutzung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein können Unternehmen den Verwaltungsaufwand reduzieren und effizienter arbeiten.

Wie kann der Empfang und die Verarbeitung im Sinne der ERechVO sichergestellt werden?

Gemäß der ERechVO müssen kommunale öffentliche Auftraggeber eine De-Mailadresse bereitstellen, um rechtskonform E-Rechnungen empfangen zu können. Diese Pflicht gilt für Rechnungen, deren Auftragswert den maßgeblichen Schwellenwert nach §106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen überschreitet.

Um den rechtssicheren Rechnungsempfang und eine korrekte Verarbeitung im Sinne der ERechVO zu gewährleisten, bietet das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein eine ideale Lösung für kommunale Nutzer.

  1. Durch die Nutzung des Portals können kommunale Auftraggeber ihre De-Mailadresse angeben und somit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  2. Das E-Rechnungsportal erleichtert den Empfang von elektronischen Rechnungen, da alle relevanten Informationen strukturiert und übersichtlich zur Verfügung gestellt werden.
  3. Die Verarbeitung der E-Rechnungen erfolgt automatisiert, was Zeit und Aufwand spart.
  4. Das Portal ermöglicht eine sichere Kommunikation zwischen den Rechnungsstellern und den kommunalen Auftraggebern.

Indem kommunale Nutzer das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein nutzen, können sie einen rechtskonformen Rechnungsempfang gemäß der ERechVO sicherstellen und die Verarbeitung der E-Rechnungen effizient gestalten.

Wie kann die Mitnutzung des Portals beantragt werden?

Um die Mitnutzung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein zu beantragen, reichen Sie einen formlosen Antrag per E-Mail an den ITVSH ein. Sie können den Antrag an folgende E-Mail-Adresse senden: rechnung.e-rechnung[at]itvsh.de.

Nach Einreichung des Antrags erhalten Sie ein entsprechendes Antragsformular sowie die Nutzungsbestimmungen vom ITVSH. Diese Dokumente sind wichtige Voraussetzungen für die Mitnutzung des Portals.

Das Antragsformular ausfüllen

Das Antragsformular sollte vollständig ausgefüllt werden. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen angegeben sind, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrags zu vermeiden. Geben Sie Ihre Kontaktinformationen sowie relevante Angaben zu Ihrem Unternehmen an.

Anerkennung der Nutzungsbestimmungen

Als Teil des Antragsprozesses müssen Sie die Nutzungsbestimmungen des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein anerkennen. Lesen Sie die Nutzungsbestimmungen sorgfältig durch und bestätigen Sie Ihre Zustimmung. Durch die Bestätigung erklären Sie Ihr Einverständnis mit den geltenden Regeln und Richtlinien für die Nutzung des Portals.

Bitte beachten Sie, dass die Mitnutzung des Portals vereinbarungsgemäß kostenfrei ist.

Nachdem Sie das Antragsformular ausgefüllt und die Nutzungsbestimmungen anerkannt haben, können Sie Ihren Antrag an den ITVSH senden. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie weitere Informationen zur Nutzung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein.

Fazit

Die E-Rechnung ermöglicht Unternehmen in Schleswig-Holstein eine effizientere Abwicklung von Rechnungsprozessen und reduziert den Verwaltungsaufwand. Durch die Nutzung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein können Rechnungssteller sicher und rechtskonform elektronische Rechnungen an kommunale Auftraggeber übermitteln. Mit einer strukturierten elektronischen Rechnung im Format ZUGFeRD oder XRechnung entspricht man den gesetzlichen Vorgaben und sichert sich den rechtssicheren Rechnungsempfang.

Die Mitnutzung des Portals kann durch einen formlosen Antrag beantragt werden. Die Nutzung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein bietet Unternehmen die Möglichkeit, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und effizienter zu arbeiten.

FAQ

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein nutzen zu können?

Um den vollen Funktionsumfang des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein nutzen zu können, empfiehlt es sich, einen aktuellen Browser wie Google Chrome, Firefox oder Edge zu verwenden. Die E-Rechnung ist eine strukturierte elektronische Rechnung, die den Standards ZUGFeRD und XRechnung entsprechen muss.

Warum sollten kommunale öffentliche Auftraggeber eine De-Mailadresse bereitstellen?

Gemäß der ERechVO müssen kommunale öffentliche Auftraggeber eine De-Mailadresse bereitstellen, um rechtskonform E-Rechnungen empfangen zu können. Diese Pflicht gilt für Rechnungen, deren Auftragswert den maßgeblichen Schwellenwert nach §106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen überschreitet.

Wie kann die Mitnutzung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein beantragt werden?

Die Mitnutzung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein kann durch einen formlosen Antrag per E-Mail an den ITVSH (rechnung.e-rechnung[at]itvsh.de) beantragt werden. Nach dem Antrag erhalten die Nutzer ein entsprechendes Antragsformular sowie die Nutzungsbestimmungen vom ITVSH. Für eine kostenfreie Mitnutzung müssen die Antragssteller die Anerkennung der Nutzungsbestimmungen bestätigen.

Welche Vorteile bietet die Nutzung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein?

Die E-Rechnung ermöglicht Unternehmen in Schleswig-Holstein eine effizientere Abwicklung von Rechnungsprozessen und reduziert den Verwaltungsaufwand. Durch die Nutzung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein können Rechnungssteller sicher und rechtskonform elektronische Rechnungen an kommunale Auftraggeber übermitteln. Mit einer strukturierten elektronischen Rechnung im Format ZUGFeRD oder XRechnung entspricht man den gesetzlichen Vorgaben und sichert sich den rechtssicheren Rechnungsempfang.

Quellenverweise

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