Als Auftragnehmer der Thüringer Verwaltungen können Sie Ihre Rechnungen elektronisch einreichen. Dafür nutzen Sie die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE). Die elektronische Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, um als E-Rechnung angesehen zu werden. Die Verwaltung im Freistaat Thüringen nimmt elektronische Rechnungen entgegen und verarbeitet sie rechtzeitig. Für die Landesbehörden und die teilnehmenden Kommunen und Landkreise wurde eine OZG-konforme Rechnungseingangsplattform eingerichtet, über die Unternehmen ihre Rechnungen erfassen oder hochladen können.
Schlüsselerkenntnisse:
- Als Auftragnehmer der Thüringer Verwaltungen können Sie Ihre Rechnungen über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform elektronisch einreichen.
- Damit Ihre Rechnung als E-Rechnung gilt, muss sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden.
- Die Verwaltung Thüringens nimmt elektronische Rechnungen entgegen und verarbeitet sie rechtzeitig.
- Für Landesbehörden, Kommunen und Landkreise steht eine OZG-konforme Rechnungseingangsplattform zur Verfügung, um Rechnungen einfach zu erfassen oder hochzuladen.
Gesetzliche Grundlagen für die E-Rechnung in Thüringen
Die Einführung der E-Rechnung in Thüringen basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Eine wichtige Voraussetzung für Unternehmen, um elektronische Rechnungen einreichen zu können, ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU. Diese Richtlinie ermöglicht es Unternehmen seit April 2020, elektronische Rechnungen für oberschwellige Vergaben einzureichen.
In Thüringen wurde die EU-Richtlinie durch das Thüringer E-Government-Gesetz umgesetzt. Dieses Gesetz regelt die elektronische Kommunikation zwischen den Unternehmen und den Thüringer Verwaltungen. Gemäß § 14 dieses Gesetzes haben Unternehmen nun unabhängig vom Auftragsvolumen die Möglichkeit, ihre Rechnungen elektronisch einzureichen.
Zusätzlich zur EU-Richtlinie und dem Thüringer E-Government-Gesetz gibt es die Thüringer E-Rechnungs-Verordnung. Diese Verordnung legt die genauen Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Nutzung der zentralen Rechnungseingangsplattform für die Thüringer Verwaltungen fest. Sie stellt sicher, dass die elektronischen Rechnungen ordnungsgemäß empfangen, verarbeitet und archiviert werden können.
Fazit
Die E-Rechnung in Thüringen bietet Unternehmen viele Vorteile. Durch die einfache Umsetzung können Unternehmen von einer schnelleren Verarbeitung und Auszahlung profitieren sowie ihre Rechnungsprozesse effizienter abwickeln. Die Nutzung der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform ermöglicht es Unternehmen, ihre elektronischen Rechnungen einfach und sicher zu erfassen oder hochzuladen.
Mit den gesetzlichen Grundlagen, die auf der EU-Richtlinie und den Thüringer Gesetzen basieren, wird der rechtliche Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung festgelegt. Die Einführung der E-Rechnung in Thüringen stellt somit einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung dar und erleichtert Unternehmen die Abwicklung ihrer Rechnungsprozesse.
Dank der E-Rechnung können Unternehmen Zeit und Kosten sparen. Die Einführung einer digitalen Lösung ermöglicht eine effiziente Bearbeitung der Rechnungen und minimiert Fehlerquellen. Darüber hinaus können Unternehmen durch die elektronische Rechnungsstellung umweltfreundlicher handeln, da weniger Papier und Ressourcen verbraucht werden.
Mit der einfachen Umsetzung und den zahlreichen Vorteilen der E-Rechnung in Thüringen sollten Unternehmen diese moderne Lösung nutzen, um ihre Rechnungsprozesse zu optimieren und die Effizienz zu steigern.