Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden? – Kinderleicht und verständlich erklärt!

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

In Deutschland gibt es bestimmte Regeln, wie lange Rechnungen – auch E-Rechnungen – aufbewahrt werden müssen. Das ist wichtig, weil sich zum Beispiel das Finanzamt bei einer Prüfung diese Rechnungen anschauen könnte.

Wenn jemand ein Geschäft hat oder selbstständig arbeitet, dann muss er seine Rechnungen 10 Jahre lang aufbewahren. Das heißt, du darfst die E-Rechnungen nicht früher löschen oder wegwerfen. Auch wenn sie digital sind, musst du sie gut speichern, damit du sie jederzeit wiederfinden kannst.

Stell dir das vor wie ein großes digitales Bücherregal: Jede E-Rechnung bekommt einen Platz und du lässt sie 10 Jahre lang dort stehen. Jedes Jahr kommen neue Rechnungen dazu. Nach 10 Jahren kannst du die alten Rechnungen aus dem Regal nehmen, weil sie nicht mehr gebraucht werden.

Aber Achtung! Es gibt eine Ausnahme: Manchmal kann das Finanzamt eine Rechnungsprüfung machen. Wenn diese genau am Ende der 10 Jahre ist, dann musst du die E-Rechnungen so lange behalten, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Also immer aufpassen, bevor man alte Rechnungen löscht.

Zusammengefasst: E-Rechnungen müssen in Deutschland 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Danach kannst du sie entsorgen, außer es gibt eine Prüfung – dann musst du sie erst später löschen.

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