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Können E-Rechnungen nachträglich geändert werden?
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die statt auf Papier digital erstellt und versendet wird. Wenn du dich fragst, ob E-Rechnungen nachträglich geändert werden können, dann erkläre ich es dir ganz einfach.
Stell dir vor, du schreibst eine Rechnung auf einem Computer. Sobald du die Rechnung sendest, ist sie verschickt, und der Empfänger kann sie sehen. So ähnlich funktioniert das auch bei E-Rechnungen. Wenn du eine E-Rechnung erstellt und versendet hast, kannst du sie nicht einfach ändern.
Warum ist das so?
- Damit E-Rechnungen sicher sind, werden sie oft so verschickt, dass niemand sie später verändern kann. Das nennt man „rechtssicher“. So kann keiner schummeln und einfach die Zahlen ändern.
- Eine Rechnung ist ein wichtiges Dokument – für dich und für den Empfänger. Deshalb gibt es Regeln, die besagen, dass Rechnungen im Nachhinein nicht verändert werden dürfen.
Aber keine Sorge! Wenn du einen kleinen Fehler in deiner E-Rechnung findest, wie zum Beispiel eine falsche Zahl oder einen falschen Text, kannst du eine Korrekturrechnung schreiben.
Eine Korrekturrechnung ist eine neue Rechnung, in der du deutlich machst, wo der Fehler war und wie er richtig lautet. Das wird dann rechtlich akzeptiert und gilt als Ersatz für die falsch ausgestellte Rechnung.
Zusammengefasst:
E-Rechnungen können nicht nachträglich geändert werden. Aber mit einer Korrekturrechnung kannst du den Fehler beheben.
Kleine Erinnerung: Es ist immer gut, deine E-Rechnung gründlich zu überprüfen, bevor du sie verschickst. Das spart zusätzlichen Aufwand!
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