E-Rechnung in Saarland

Im Saarland können Unternehmen seit dem 01. August 2020 ihre Rechnungen elektronisch einreichen. Dies erfolgt über den Zugang zum Nutzerkonto Rheinland-Pfalz, für den eine einmalige Registrierung und die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen erforderlich ist. Die elektronische Einreichung der Rechnungen kann entweder über das ZRE-Portal des Landesbetriebs Daten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz oder per E-Mail an die Funktionsadresse ZRE-RLP@poststelle.rlp.de erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass neben der e-Rechnung als xml-Datei kein weiterer Dateianhang erlaubt ist. Weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Zweckverbandes eGo-Saar verfügbar. Ab dem 01.01.2022 wird die elektronische Rechnungsstellung im xml-Format verbindlich.

Wichtige Erkenntnisse:

  • Im Saarland besteht seit dem 01. August 2020 die Möglichkeit der elektronischen Rechnungsstellung.
  • Unternehmen müssen sich einmalig für den Zugang zum Nutzerkonto Rheinland-Pfalz registrieren und die Nutzungsbedingungen akzeptieren.
  • Die elektronische Einreichung der Rechnungen kann über das ZRE-Portal oder per E-Mail erfolgen.
  • Es ist wichtig, dass die Rechnungen ausschließlich als xml-Datei ohne weitere Dateianhänge eingereicht werden.
  • Weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Zweckverbandes eGo-Saar verfügbar.
  • Ab dem 01.01.2022 wird die elektronische Rechnungsstellung im xml-Format verbindlich.

Verpflichtung zur E-Rechnungsstellung in Saarland

Unternehmen im Saarland haben seit dem 01. August 2020 die Möglichkeit, E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu stellen. Gemäß der Verordnung über die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes besteht ab dem 01.01.2022 eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im xml-Format.

Es ist von großer Bedeutung, dass Unternehmen alle Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllen und die erforderlichen Informationen vom Auftraggeber erhalten. Um die E-Rechnungen erfolgreich einzureichen, können Unternehmen den Zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz/Saarland nutzen. Nach der Übermittlung erhalten sie eine Rückmeldung über die technische Prüfung.

E-Rechnungsstellung bei bestimmten Organisationen in Saarland

Neben dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz besteht auch bei anderen Organisationen im Saarland die Möglichkeit, Rechnungen elektronisch einzureichen. Der ZRF Saar und die RDS GmbH akzeptieren ebenfalls E-Rechnungen. Für die Zuordnung und Weiterleitung der Rechnungen müssen Rechnungssteller eine Leitweg-ID verwenden, die in der E-Rechnung im Informationselement BT-10 hinterlegt sein muss. Zusätzlich müssen Rechnungssteller sich einmalig beim Nutzerkonto Rheinland-Pfalz registrieren und die E-Rechnungen entweder per Webupload oder als Anhang per E-Mail an die entsprechende Funktionsadresse des Zentralen Rechnungseingangsportals versenden. Es ist zu beachten, dass ab dem 01.01.2022 die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungsbeträge ab 1.000 Euro (Netto) verbindlich wird.

FAQ

Wie lange besteht die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung von Rechnungen im Saarland?

Die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung von Rechnungen im Saarland besteht seit dem 01. August 2020.

Wie können Unternehmen E-Rechnungen im Saarland einreichen?

Unternehmen können ihre E-Rechnungen entweder über das ZRE-Portal des Landesbetriebs Daten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz oder per E-Mail an die Funktionsadresse ZRE-RLP@poststelle.rlp.de einreichen.

Welche Dateiformate sind bei der elektronischen Einreichung von Rechnungen erlaubt?

Bei der elektronischen Einreichung von Rechnungen im Saarland ist nur das xml-Format für die e-Rechnung erlaubt. Es dürfen keine weiteren Dateianhänge hinzugefügt werden.

Ab wann gilt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im Saarland?

Ab dem 01.01.2022 besteht eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im xml-Format gemäß der Verordnung über die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes.

Welche Organisationen im Saarland akzeptieren ebenfalls E-Rechnungen?

Neben dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz akzeptieren auch der ZRF Saar und die RDS GmbH E-Rechnungen.

Wie können Rechnungssteller ihre E-Rechnungen an Organisationen im Saarland senden?

Rechnungssteller müssen eine Leitweg-ID verwenden, die in der E-Rechnung im Informationselement BT-10 hinterlegt sein muss. Die E-Rechnungen können entweder per Webupload oder als Anhang per E-Mail an die entsprechende Funktionsadresse des Zentralen Rechnungseingangsportals gesendet werden.

Ab welchem Rechnungsbetrag wird die elektronische Rechnungsstellung im Saarland verbindlich?

Ab dem 01.01.2022 ist die elektronische Rechnungsstellung im Saarland für Rechnungsbeträge ab 1.000 Euro (Netto) verbindlich.

Quellenverweise

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