E-Rechnung in Hamburg

Mit dem Hamburger E-Rechnungs-Gesetz und der Hamburgischen E-Rechnungs-VO wurden die Rechtsgrundlagen für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) verarbeitet bereits rund 50% der eingehenden Rechnungen elektronisch und kann diese medienbruchfrei im Rechnungsworkflow bearbeiten. Ab dem 1. Januar 2022 ist die verbindliche Einführung des Standards XRechnung geplant, um die Rechnungsbearbeitung weiter zu verbessern.

Die XRechnung kann maschinell gut gelesen werden und reduziert manuelle Fehler bei der Übertragung in der Buchhaltung, was zu schnelleren Zahlungen führt. Zur genauen Adressierung von XRechnungen wird eine Leitweg-ID vergeben. Es besteht die Verpflichtung, ab dem 1. Januar 2022 Rechnungen im neuen Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln. Dabei sind PEPPOL, das E-Rechnungsportal und der Rechnungsversand per Mail als zulässige Versandkanäle vorgesehen.

Standard XRechnung und Leitweg-ID

Die Einführung des Standards XRechnung ab dem 1. Januar 2022 verbessert die Rechnungsbearbeitung weiter. Das XRechnung-Format ermöglicht eine maschinelle Lesbarkeit und reduziert manuelle Fehler bei der Übertragung in der Buchhaltung. Unternehmen profitieren von einer verbesserten Effizienz und Genauigkeit der Rechnungsverarbeitung durch den Einsatz dieses Standards.

Zusätzlich wird für die genaue Adressierung von XRechnungen eine Leitweg-ID vergeben. Diese ID ist ein integraler Bestandteil der Rechnung und dient der eindeutigen Identifikation und Zustellung. Die Leitweg-ID ermöglicht es, Rechnungen direkt an die richtigen Ansprechpartner zu senden und sorgt für eine reibungslose Abwicklung innerhalb des Rechnungsworkflows.

Für Unternehmen, die Interesse an einer eigenen Leitweg-ID haben, besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail an das leitwegid(at)22222.hamburg.de zu wenden. Dort erhalten sie weitere Informationen und Unterstützung bei der Einrichtung einer Leitweg-ID.

Verpflichtung und Versandkanäle

Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen im Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt normalerweise ab einem Nettobetrag von 1.000 Euro für Lieferungen und Leistungen sowie 3.000 Euro für Bauleistungen.

Um die elektronischen Rechnungen zu versenden, stehen verschiedene Versandkanäle zur Verfügung. Unternehmen können die PEPPOL-Infrastruktur nutzen, das E-Rechnungsportal oder den Rechnungsversand per E-Mail wählen.

Beim E-Mail-Versand ist es wichtig, den Datenschutz zu gewährleisten. Nur eine Rechnung als Anlage pro E-Mail ist erlaubt. Das Versenden mehrerer Rechnungen oder zusätzlicher Dateien führt zur Nichtverarbeitung der Rechnungen.

Fazit

Die E-Rechnungsplattform in Hamburg, basierend auf dem Standard XRechnung, ist eine effiziente Lösung für die Rechnungsverarbeitung und erfüllt die EU-Richtlinie 2014/55. Unternehmen können durch die Nutzung der E-Rechnungsplattform Zeit bei der Erfassung und Bearbeitung von Rechnungen sparen. Die schlankeren Verwaltungsprozesse entlasten die Mitarbeiter und führen zu einer effizienteren Arbeitsweise.

Darüber hinaus bietet Dataport seinen Kunden die Möglichkeit, das grenzüberschreitende Peppol-Netzwerk zu nutzen. Dies ermöglicht den sicheren, schnellen und einfachen Empfang und Austausch von Dokumenten wie elektronischen Rechnungen. Die Einführung der E-Rechnungsplattform in anderen Bundesländern hat gezeigt, dass dies zu einer erheblichen Reduzierung des Verwaltungsaufwands führt.

In enger Zusammenarbeit mit Softwareherstellern stellt Dataport den reibungslosen technischen Betrieb der E-Rechnungsplattform sicher und unterstützt seine Kunden bei der optimalen Nutzung des Peppol-Netzwerks. Insgesamt bietet die E-Rechnungsplattform eine effiziente Lösung zur Optimierung der Rechnungsverarbeitung und Verwaltungsprozesse.

FAQ

Was ist das Hamburgische E-Rechnungs-Gesetz?

Das Hamburgische E-Rechnungs-Gesetz ist eine Rechtsgrundlage, die die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen regelt.

Was ist die XRechnung?

Die XRechnung ist ein Standardformat für elektronische Rechnungen, das eine maschinelle Lesbarkeit ermöglicht und die Fehler bei der Übertragung in der Buchhaltung reduziert.

Was ist eine Leitweg-ID?

Eine Leitweg-ID wird für die genaue Adressierung von XRechnungen vergeben und ist ein Bestandteil der Rechnung.

Ab wann müssen Rechnungen im Standardformat XRechnung elektronisch übermittelt werden?

Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen im Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln.

Was sind die zulässigen Versandkanäle für elektronische Rechnungen?

Die zulässigen Versandkanäle für elektronische Rechnungen sind PEPPOL, das E-Rechnungsportal und der Rechnungsversand per Mail.

Gibt es beim E-Mail-Versand besondere Bedingungen zu beachten?

Beim E-Mail-Versand müssen der Datenschutz gewahrt werden und es darf nur eine Rechnung als Anlage pro E-Mail versendet werden. Mehrere Rechnungen oder zusätzliche Dateien sind nicht erlaubt und führen zur Nichtverarbeitung der Rechnung.

Welche Vorteile bietet die Nutzung der E-Rechnungsplattform?

Die Nutzung der E-Rechnungsplattform vereinfacht die Rechnungsverarbeitung, spart Zeit bei der Erfassung und Bearbeitung von Rechnungen und erfüllt die EU-Richtlinie 2014/55. Zudem werden die Verwaltungsprozesse schlanker und Mitarbeiter werden entlastet.

Was ist Peppol?

Peppol ist ein grenzüberschreitendes Netzwerk, über das elektronische Rechnungen sicher, schnell und einfach empfangen und ausgetauscht werden können.

Quellenverweise

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