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Was ist der Vorsteuerabzug?
Bevor wir die Frage beantworten, müssen wir kurz erklären, was der Vorsteuerabzug überhaupt ist. Wenn ein Unternehmen etwas kauft, zum Beispiel Materialien oder Dienstleistungen, bezahlt es dabei auch Steuern, genauer gesagt die Mehrwertsteuer. Diese Steuern kann das Unternehmen dann wieder zurückfordern – das nennt man Vorsteuerabzug.
Wie funktioniert der Vorsteuerabzug bei E-Rechnungen?
Eine E-Rechnung ist einfach eine Rechnung, die digital gesendet und empfangen wird. Damit sie für den Vorsteuerabzug genutzt werden kann, muss sie bestimmte Regeln erfüllen. Diese Regeln sind fast genauso wie bei Papier-Rechnungen. Zum Beispiel müssen bestimmte Infos immer darauf stehen, wie:
- Der vollständige Name und die Anschrift deines Unternehmens und des Lieferanten.
- Die Steuer-Nummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Das Datum der Rechnung.
- Eine Rechnungsnummer.
- Welche Produkte oder Dienstleistungen gekauft wurden.
Wichtig ist auch, dass die E-Rechnung lesbar ist und nicht manipuliert werden kann. Das bedeutet, dass die Datei – häufig im PDF-Format – nicht einfach so verändert werden darf. Außerdem ist es super, wenn die E-Rechnung das sogenannte ZUGFeRD-Format nutzt. Das ist ein Standard für E-Rechnungen, der sicherstellt, dass alle nötigen Infos darauf stehen.
Wie kannst du den Vorsteuerabzug anwenden?
Dein Unternehmen erhält die E-Rechnung und speichert sie sicher ab. Wenn dein Unternehmen dann den Vorsteuerabzug beantragen will, gibt es die (E)-Rechnungen einfach an das Finanzamt weiter – entweder digital oder ausgedruckt. Aber Achtung: Du solltest die elektronischen Rechnungen mehrere Jahre aufbewahren, weil das Finanzamt manchmal später noch überprüfen will, ob alle Rechnungen korrekt waren.
Zusammengefasst: Für den Vorsteuerabzug brauchst du auch bei E-Rechnungen eine korrekt ausgestellte Rechnung. Solange die wichtigen Angaben enthalten sind und die Rechnung sicher archiviert wird, funktioniert der Vorsteuerabzug genau wie bei einer Papier-Rechnung!
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