Die Digitalisierung der Bundesverwaltung schreitet voran, und zwei zentrale Systeme – das Zentrale Rechnungseingangsportal (ZRE) und die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) – spielen dabei eine wesentliche Rolle. Während das ZRE insbesondere innerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung für die Abwicklung von elektronischen Rechnungen unverzichtbar ist, bietet das OZG-RE Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung eine optionale Lösung. Das e-Government profitiert durch diese Verwaltungsdigitalisierung erheblich, die das Onlinezugangsgesetz mitträgt und die verbindliche Annahme von elektronischen Rechnungen in der öffentlichen Verwaltung sicherstellt.
Wesentliche Erkenntnisse
- ZRE richtet sich an die unmittelbare Bundesverwaltung und verarbeitet elektronische Rechnungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben.
- OZG-RE ist ein optionales Angebot der Bundesdruckerei für die mittelbare Bundesverwaltung und fördert die Flexibilität im Umgang mit e-Rechnungen.
- Die Annahme von elektronischen Rechnungen durch Bundesbehörden auf Grundlage des Onlinezugangsgesetzes leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verwaltungsdigitalisierung.
- Die Entscheidung, ob ZRE oder OZG-RE genutzt wird, hängt von der Leitweg-ID der jeweiligen Behörde ab.
- Elektronische Rechnungsstellungen sind seit dem 27. November 2020 für Lieferanten und Dienstleister öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtend.
Grundverständnis des Zentralen Rechnungseingangsportals (ZRE)
Das Zentrale Rechnungseingangsportal (ZRE) markiert einen wichtigen Schritt im Bereich des e-Government in Deutschland. Es dient speziell der Abwicklung von elektronischen Rechnungen innerhalb der Bundesverwaltung, wobei es sich auf das weitverbreitete XRechnung Format stützt.
Definition und Zielsetzung des ZRE
Primär zielt das ZRE darauf ab, einen einheitlichen und sicheren Rechnungseingang für alle Bundesbehörden zu gewährleisten. Es überprüft eingehende Rechnungsdaten auf Konformität zu den gesetzlichen Anforderungen der XRechnung und verbessert somit die Transparenz sowie Effizienz im Rechnungsmanagement.
Pflichtangebot für die Bundesverwaltung
Die Nutzung des ZRE ist für das Einreichen von Rechnungen an die unmittelbare Bundesverwaltung obligatorisch. Dies stellt sicher, dass alle Rechnungen den vorgegebenen Standards entsprechen und erleichtert auch die Nachverfolgung und das Management von Rechnungen.
Praktische Anwendung und Nutzungsmöglichkeiten
Über das ZRE-Portal können Anwender ihre Rechnungen digital einreichen, wodurch Papierkram reduziert wird und Prozesse beschleunigt werden. Besonders hervorzuheben ist die Unterstützung der elektronischen Übermittlung von Daten, die nicht nur Zeit spart, sondern auch Ressourcen schont.
Die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) erklärt
Mit der Einführung des Onlinezugangsgesetzes hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der indirekten Bundesverwaltung unternommen. Die dadurch initiierte OZG-konforme Rechnungseingangsplattform, kurz OZG-RE, wird von der Bundesdruckerei angeboten und bietet spezielle Dienste für das Handling von elektronischen Rechnungen.
Entstehung und Hintergrund des OZG-RE
Das Onlinezugangsgesetz hat die Entwicklung von digitalen Plattformen, die den Verwaltungsprozess vereinfachen sollen, maßgeblich gefördert. Die OZG-RE Plattform wurde speziell für Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung konzipiert. Sie stellt eine maßgeschneiderte Lösung dar, um den Anforderungen verschiedener Bundesinstitutionen gerecht zu werden.
Optionales Angebot und Zielgruppe
Die Zielgruppe der OZG-RE sind Einrichtungen wie die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung, die nicht direkt der Bundesverwaltung unterstehen, aber dennoch große Mengen an elektronischen Rechnungen verarbeiten. Für diese Institutionen bietet die Bundesdruckerei mit der OZG-RE eine flexible und effiziente Option, die neben dem Standardangebot steht und genutzt werden kann.
Unterschiede zu herkömmlichen Portalen
Im Vergleich zu traditionellen Rechnungseingangsportalen hebt sich die OZG-RE durch ihre speziellen Funktionen ab, die spezifisch für die Bedürfnisse der indirekten Bundesverwaltung entwickelt wurden. Das Portal ermöglicht nicht nur den Empfang, sondern auch die systematische Verarbeitung von Rechnungen, die eine gesteigerte Transparenz und Effizienz anstreben.
Durch die Bereitstellung dieser spezialisierten Plattform unterstützt die Bundesdruckerei aktiv die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung und trägt zu einer moderneren und effizienteren Verwaltung bei.
Anwendungsbereiche und Pflichtnutzung der Portale
Die Digitalisierung der Bundesverwaltung hat mit der Einführung der Zentralen Rechnungseingangsportale (ZRE) und der OZG-konformen Rechnungseingangsplattformen (OZG-RE) spezifische Anwendungsbereiche und Richtlinien für die Pflichtnutzung dieser Systeme definiert. Jede dieser Plattformen richtet sich nach der Art der Bundesbehörden und deren Bedürfnissen, um die Effizienz und Compliance im Rechnungsverkehr zu gewährleisten.
Zwingende Nutzung von ZRE für bestimmte Behörden
Der Anwendungsbereich des ZRE ist klar umrissen. Sämtliche elektronische Rechnungen, die an oberste Bundesbehörden und zentrale Verfassungsorgane adressiert sind, müssen über das ZRE abgewickelt werden. Seit dem 27. November 2018 ist die Nutzung des ZRE für diese Einrichtungen nicht nur eine Option, sondern eine klare Pflicht. Dies stellt sicher, dass alle involvierten Stellen eine einheitliche und sichere Methode zur Verarbeitung von E-Rechnungen nutzen.
OZG-RE: Eine Option für indirekte Bundesverwaltungen
Für die mittelbare Bundesverwaltung, wie zum Beispiel Bundesagenturen, bietet das OZG-RE eine flexible Möglichkeit zur Annahme und Verarbeitung der e-Rechnung. Obwohl das OZG-RE nicht zwingend vorgeschrieben ist, wird seine Nutzung stark empfohlen, da es speziell zur Unterstützung der Digitalisierungsbestrebungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes entwickelt wurde.
Leitweg-ID und ihre Rolle in der Portalnutzung
Ein entscheidendes Instrument bei der Zuordnung der Rechnungen zu den entsprechenden Portalen ist die Leitweg-ID. Diese individuelle Kennung bestimmt, ob eine Rechnung über das ZRE oder das OZG-RE abgewickelt wird. Rechnungen an Bundesbehörden, die mit einer Leitweg-ID beginnen, die mit 991 anfängt, müssen über das ZRE eingereicht werden. Im Gegenzug müssen die mittelbaren Bundesverwaltungen mit einer Leitweg-ID, die mit 992 beginnt, das OZG-RE verwenden, sofern sie sich für dieses System entschieden haben.
Diese strukturierten Vorgaben zur Pflichtnutzung der Portalen garantieren einen reibungslosen und regulierten Ablauf im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung und tragen somit zur weiteren Verwaltungsdigitalisierung bei. Dabei spielen sowohl die ZRE als auch die OZG-RE eine zentrale Rolle für die verschiedenen Ebenen und Bereiche der Bundesbehörden.
Technische und funktionale Unterschiede zwischen den Portalen
In der Welt der digitalen Rechnungsverarbeitung stellen die Technische Unterschiede und Funktionalität von ZRE und OZG-RE wesentliche Aspekte dar, die bei der Nutzung dieser Systeme beachtet werden müssen. Beide Portale sind darauf ausgerichtet, die Effizienz und Compliance im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung zu steigern, setzen dabei jedoch unterschiedliche Schwerpunkte in der Formatprüfung und Validierung.
Formatprüfung und Validierung von Rechnungen
Sowohl das ZRE als auch das OZG-RE prüfen die eingehenden Rechnungen sorgfältig auf Übereinstimmung mit dem vorgeschriebenen Rechnungsformat XRechnung. Diese Validierung beinhaltet eine Überprüfung der Pflichtfelder sowie die Einhaltung des strukturierten Formats, das maschinenlesbar sein muss. Dadurch wird sichergestellt, dass alle relevanten Daten korrekt erfasst und verarbeitet werden können, was die administrativen Prozesse deutlich beschleunigt und Fehlerquellen minimiert.
Anforderungen an das Rechnungsformat XRechnung
Das Rechnungsformat XRechnung ist in beiden Portalen standardisiert, um die Rechnungsstellung und -verarbeitung zu vereinheitlichen. Dieses Format ist besonders für seine strikten Vorgaben bekannt, die eine reibungslose Interoperabilität innerhalb der öffentlichen Verwaltung Deutschlands gewährleisten. Die Anforderungen umfassen nicht nur die korrekte Einbindung der Rechnungselemente, sondern auch die Sicherstellung der Integrität und Authentizität der übermittelten Daten. Weitere Informationen zu den EU-Richtlinien für elektronische Rechnungen finden Sie hier.
Praktische Implementierung von ZRE und OZG-RE
Die Implementierung von ZRE und OZG-RE spielt eine entscheidende Rolle in der Modernisierung des Rechnungsversands innerhalb der öffentlichen Verwaltung durch die Nutzung elektronischer Übermittlung. Es ermöglicht eine effiziente und benutzerfreundliche Handhabung des Rechnungsprozesses, was besonders für die Anwender von Bedeutung ist.
Benutzerfreundlichkeit und Zugangsmöglichkeiten
Die Plattformen ZRE und OZG-RE sind darauf ausgelegt, Benutzerfreundlichkeit und einfache Zugriffsmöglichkeiten zu bieten. Benutzer können Rechnungen einfach über Online-Portale hochladen, wodurch die elektronische Übermittlung vereinfacht wird. Die klare Strukturierung der Web-Oberflächen unterstützt auch weniger technikaffine Nutzer bei der reibungslosen Abwicklung ihres Rechnungsverkehrs.
Übermittlung von Rechnungen über verschiedene Kanäle
Mit ZRE und OZG-RE lässt sich der Rechnungsversand über diverse Kanäle wie das Online-Portal, Datei-Uploads und E-Mail abwickeln. Diese Vielfalt an Übertragungswegen bietet den Nutzern die nötige Flexibilität, um ihre Rechnungen effizient und sicher an die entsprechenden Empfänger zu senden.
- ZRE ermöglicht einen direkten Upload von Rechnungsdaten über seine Schnittstelle.
- OZG-RE unterstützt zusätzlich den Datenverkehr über PEPPOL, was insbesondere internationalen Austausch erleichtert.
Die Implementierung beider Systeme stellt sicher, dass sämtliche Prozesse des Rechnungsversands den aktuellen Anforderungen an die Sicherheit und elektronische Datenverarbeitung genügen. Dadurch wird nicht nur die Effizienz innerhalb der Bundesverwaltung gesteigert, sondern auch die Zufriedenheit der Benutzer durch erhöhte Transparenz und Geschwindigkeit des Rechnungsverkehrs.
Empfehlungen für die Nutzung von ZRE und OZG-RE
Die Entscheidung zwischen dem Zentralen Rechnungseingangsportal (ZRE) und der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) sollte auf Basis wohlüberlegter Kriterien erfolgen, welche die spezifischen Bedingungen und Anforderungen einer Behörde oder Einrichtung widerspiegeln. Zu den zentralen Entscheidungskriterien zählen neben der grundsätzlichen Pflichtnutzung, die in Abhängigkeit von der zuständigen Behörde besteht, insbesondere die Anzahl der zu bearbeitenden Rechnungen und die spezifische Leitweg-ID, welche für die korrekte Zuordnung des Rechnungsempfängers ausschlaggebend ist. Besonders das ZRE hebt sich hierbei durch seine Benutzerfreundlichkeit und die vielfältigen Übertragungskanäle hervor, die es Anwendern ermöglichen, ihre e-Rechnungen effizient und unkompliziert zu versenden.
Bedingungen und Kriterien für die Auswahl des Portals
Die Portalwahl sollte sich an den individuellen Gegebenheiten der sendenden Institution orientieren. Mit der Implementierung der E-RechV-Standards in neue Verträge und der Überprüfung bestehender Verträge auf Konformität wird sichergestellt, dass die Abwicklung von e-Rechnungen nicht nur den rechtlichen Anforderungen, sondern auch den organisatorischen Abläufen der jeweiligen Einrichtung gerecht wird. Die daraus resultierende Effizienzsteigerung ist ein zentraler Aspekt, um den verpflichtenden Anforderungen nach dem Stichtag 27. November 2020 gerecht zu werden. Ferner wird empfohlen, die verfügbaren Unterstützungsressourcen zu nutzen, um bei Fragen zu elektronischer Rechnungsstellung und den Bundeseinrichtungsplattformen sachgerechte Hilfestellung zu erhalten.
Effizienzsteigerung beim Rechnungsversand mit Portalen
Zur Steigerung der Effizienz tragen insbesondere Empfehlungen bei, die auf eine automatisierte Verarbeitung und zeitnahe Bezahlung ausgerichtet sind. So ermöglichen sowohl das ZRE als auch das OZG-RE die Einreichung einer Vielzahl von Anhängen per E-Mail, Web-Eingabe, Upload oder über das PEPPOL-Netzwerk, wodurch die Verarbeitung von Rechnungen deutlich erleichtert wird. Mithilfe des XRechnung-Formats, das strukturierte Daten in einem XML-Datensatz bereitstellt, kann der Bearbeitungsprozess automatisiert und der Rechnungsversand somit effizienter gestaltet werden. Insgesamt gewährleisten die ZRE- und OZG-RE-Plattformen, dass die E-Rechnung sich fest in den Verwaltungsabläufen etabliert und somit den Weg für das e-Government in Deutschland weiter ebnen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen ZRE und OZG-RE?
Was versteht man unter dem Zentralen Rechnungseingangsportal (ZRE)?
Ist die Nutzung des ZRE für alle Bundesbehörden verpflichtend?
Was ist das OZG-RE und für wen steht es zur Verfügung?
Worin unterscheidet sich das OZG-RE von anderen Portalen?
Was definiert die Anwendungsbereiche von ZRE und OZG-RE?
Wie erfolgt die Formatprüfung und Validierung von Rechnungen in ZRE und OZG-RE?
Warum wird das Rechnungsformat XRechnung verwendet?
Welche Möglichkeiten bietet das ZRE für die Übermittlung von Rechnungen?
Welche Kriterien sollten bei der Auswahl zwischen ZRE und OZG-RE berücksichtigt werden?
Wie können ZRE und OZG-RE zur Effizienzsteigerung beim Rechnungsversand beitragen?
Quellenverweise
- https://www.e-rechnung-bund.de/faq/ozg-re/
- https://www.zrb.bund.de/DE/4_Themen/9_IT-Verfahren/3_eRechnung/eRechnung_node.html
- https://www.e-rechnung-bund.de/faq/zre/
- https://www.sage.com/de-de/blog/e-rechnungen-in-der-europaischen-union-fy23/
- https://www.e-rechnung-bund.de/standard-xrechnung-3-0-1/
- https://www.mri.bund.de/fileadmin/MRI/e-Rechnung/Rechnungseingangsplattform_des_Bundes.pdf