Fehlerhafte E-Rechnungen können ganz schön unangenehm werden. Hier erfährst du, welche rechtlichen Konsequenzen drohen können, wenn bei einer E-Rechnung etwas nicht stimmt:
Steuerliche Konsequenzen
Der vielleicht größte Ärger entsteht bei den Steuern. Wenn eine E-Rechnung zum Beispiel falsche Angaben zur Umsatzsteuer enthält, kann das zu einer falschen Berechnung der Steuer führen. Hier zwei Szenarien:
- Zu hohe Umsatzsteuer: Der Unternehmer, der die Rechnung schreibt, muss die falsch berechnete Steuer trotzdem an das Finanzamt bezahlen. Der Empfänger der Rechnung darf die zu hohe Steuer aber nicht von seiner eigenen Steuer abziehen.
- Zu niedrige Umsatzsteuer: Der Unternehmer muss die richtige Steuer nachträglich berechnen und ebenfalls an das Finanzamt abführen.
Berichtigung und Korrekturrechnung
Wenn eine Fehlerhafte E-Rechnung bereits verschickt wurde, hilft nur eins: Korrigieren. Dazu wird eine neue Rechnung, auch Korrekturrechnung genannt, erstellt. Diese muss genau wie die Original-Rechnung alle wichtigen Informationen enthalten:
- Wer hat die Rechnung geschrieben (Name)
- Wer erhält die Rechnung (Name des Empfängers)
- Beschreibung der Leistung oder Ware, die verkauft wurde
- Der richtige Betrag und die richtige Umsatzsteuer
Nur so vermeidest du steuerliche Probleme.
Bußgeldvorschriften
Wenn Rechnungen nicht richtig erstellt oder aufbewahrt werden, kann es zu saftigen Bußgeldern kommen. Diese können zwischen 5.000 und 10.000 Euro liegen. Also besser aufpassen bei der Rechnungsstellung!
Vorsteuerabzug und Finanzbehörden
Ein weiteres Problem bei fehlerhaften Rechnungen ist, dass der Rechnungsempfänger die enthaltene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen darf, es sei denn, die Rechnung wurde korrigiert. Das kann bei einer Prüfung durch das Finanzamt zu großen Problemen führen. Im schlimmsten Fall zweifelt das Finanzamt die gesamte Buchführung an und schätzt dann selbst, wie viel Steuern gezahlt werden müssen. Das kann teuer werden!
Rechtliche Auseinandersetzungen
Eine fehlerhafte Rechnung kann auch rechtlichen Ärger bedeuten. Ein Kunde, der eine fehlerhafte Rechnung erhält, sollte sofort Widerspruch einlegen. Ansonsten könnte das Unternehmen behaupten, dass der Kunde die Rechnung akzeptiert hat. Wenn sich beide Parteien nicht einigen können, kann später sogar ein Anwalt nötig sein, um den Streit zu klären.
E-Rechnungspflicht ab 2025
Ab 2025 gilt in Deutschland eine E-Rechnungspflicht für Unternehmen, die miteinander Geschäfte machen (B2B-Bereich). Wer ab dann keine E-Rechnung verschickt, kann ebenfalls mit Bußgeldern rechnen!
Zusammengefasst: Fehlerhafte E-Rechnungen können große steuerliche und rechtliche Probleme verursachen. Es ist sehr wichtig, Rechnungen sorgfältig zu prüfen und bei Fehlern schnell zu handeln.