E-Rechnung in Niedersachsen

Der ZeRN (Zentraler Rechnungseingang Niedersachsen) wurde erfolgreich an das Peppol-Netzwerk angeschlossen, um einen weiteren Eingangskanal zur Übermittlung von E-Rechnungen zu ermöglichen. In Niedersachsen gingen bislang die meisten Rechnungen in Papierform ein, was zu hohen Kosten und Aufwand bei allen Beteiligten führte. Seit 2014 gibt es eine verbindliche europaweite Regelung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Diese Regelung wird in Niedersachsen durch das Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) umgesetzt. Seit April 2020 sind alle öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten.

Schlüsselerkenntnisse:

  • Der ZeRN ermöglicht einen weiteren Eingangskanal für E-Rechnungen in Niedersachsen.
  • Die verbindliche Regelung zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen besteht seit 2014.
  • Das Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) setzt die europaweite Regelung in Niedersachsen um.
  • Seit April 2020 sind alle öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen verpflichtet, E-Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten.
  • E-Rechnungen bieten Einsparungen und reduzieren den Verwaltungsaufwand.

Die Vorteile der E-Rechnung in Niedersachsen

Durch die Einführung der E-Rechnung in Niedersachsen ergeben sich zahlreiche Vorteile. Ein einheitlicher Standard für den elektronischen Rechnungsverkehr erleichtert es Lieferanten, E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu senden. Dadurch ergeben sich deutliche Vorteile für alle Beteiligten.

1. Einsparungen für Rechnungssteller

  • Die elektronische Rechnungsstellung spart Zeit und Kosten im Vergleich zur herkömmlichen Papierrechnung.
  • Es entfallen Kosten für Druck, Porto und den Versand von Papierrechnungen.
  • Der gesamte Rechnungsprozess kann effizienter gestaltet werden, was zu Einsparungen bei den Rechnungsstellern führt.

2. Reduktion von Umweltauswirkungen

  • Die E-Rechnung trägt zur Nachhaltigkeit bei, da kein Papier mehr benötigt wird.
  • Dadurch werden wertvolle Ressourcen geschont und der CO2-Ausstoß reduziert.
  • Der Umweltaspekt spielt eine immer größere Rolle, daher ist die E-Rechnung auch aus ökologischer Sicht vorteilhaft.

3. Verringerung des Verwaltungsaufwands

  • Eine einheitliche elektronische Abwicklung der Rechnungen erleichtert den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten.
  • Die automatisierte Verarbeitung der E-Rechnungen spart Zeit und Aufwand.
  • Papierbasierte Prozesse, wie das Sortieren, Scannen und Archivieren von Papierrechnungen, entfallen komplett.

Alle öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen sind verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen, unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrags. Das Land stellt einen zentralen E-Rechnungseingang bereit, an den sich alle öffentlichen Auftraggeber anschließen können. Dies bietet Rechtssicherheit und spart Porto, Papier- und Druckkosten im Vergleich zu Papierrechnungen.

Fazit

Die Einführung der E-Rechnung in Niedersachsen bringt erhebliche Vorteile mit sich. Die elektronische Rechnungsstellung ermöglicht eine effiziente und kostengünstige Abwicklung von Rechnungsprozessen. Durch den einheitlichen Standard für den elektronischen Rechnungsverkehr wird die Kommunikation zwischen Rechnungsstellern und öffentlichen Auftraggebern vereinfacht. Dies führt zu Einsparungen, einer Entlastung der Umwelt und einer Verringerung des Verwaltungsaufwands. Die Rechtssicherheit und die Möglichkeit, E-Rechnungen an den zentralen E-Rechnungseingang zu senden, bieten weitere Vorteile für Unternehmen und Behörden in Niedersachsen. Insgesamt wird erwartet, dass der elektronische Rechnungsverkehr in Niedersachsen weiter an Bedeutung gewinnen wird und sich immer mehr Rechnungssteller und öffentliche Auftraggeber für diese effiziente Lösung entscheiden werden.

FAQ

Was ist die E-Rechnung?

Die E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verwendet wird. Sie ersetzt herkömmliche Papierrechnungen und ermöglicht eine elektronische Übermittlung.

Wie wird die E-Rechnung in Niedersachsen umgesetzt?

Die Regelungen zur E-Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Niedersachsen werden durch das Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) umgesetzt. Seit April 2020 sind alle öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten.

Welche Vorteile bringt die E-Rechnung in Niedersachsen?

Die Einführung der E-Rechnung in Niedersachsen bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Ein einheitlicher Standard erleichtert es Lieferanten, E-Rechnungen zu senden, was zu Einsparungen, einer Reduzierung der Umweltauswirkungen und einer Verringerung des Verwaltungsaufwands führt. Weiterhin spart die elektronische Rechnungsstellung Porto, Papier- und Druckkosten im Vergleich zu Papierrechnungen.

Welche Rechtssicherheit bietet die E-Rechnung in Niedersachsen?

Die Einführung der E-Rechnung in Niedersachsen bietet Rechtssicherheit für Unternehmen und Behörden. E-Rechnungen können an den zentralen E-Rechnungseingang gesendet werden, was den Prozess transparent und nachvollziehbar macht.

Sind alle öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen verpflichtet, E-Rechnungen anzunehmen?

Ja, seit April 2020 sind alle öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen verpflichtet, E-Rechnungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten, unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrags.

Quellenverweise

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