E-Rechnung in Bayern
Eine elektronische Rechnung wird gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU als strukturierter elektronischer Datensatz definiert, der automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Bayern hat sich für die Einführung der elektronischen Rechnung entschieden, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und effizientere Prozesse zu ermöglichen. Ab dem 18.04.2020 sind öffentliche Auftraggeber in Bayern gemäß dem Bayerischen Digitalgesetz verpflichtet, elektronische Rechnungen … Weiterlesen