Einleitung
In der Webdesign-Branche gewinnt die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) immer mehr an Bedeutung. Eine E-Rechnung hat die gleiche rechtliche Wirksamkeit wie eine Papierrechnung, wird jedoch vollständig digital erstellt und übermittelt. Gesetzliche Vorgaben – von EU-Richtlinien bis hin zu deutschen Verordnungen – treiben diese Entwicklung voran. Ab Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland sogar elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für Webdesigner, die häufig als Freelancer oder in kleinen Agenturen arbeiten, ist es daher wichtig, sich mit E-Rechnungen vertraut zu machen. Dieser Artikel erklärt, was eine E-Rechnung ist, warum sie gerade für Webdesigner vorteilhaft ist, welche rechtlichen Anforderungen gelten und wie man Schritt für Schritt eine E-Rechnung erstellt. Am Ende finden Sie eine praktische Checkliste, um die Einführung der E-Rechnung in Ihrem Webdesign-Business zu erleichtern.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung, die nicht auf Papier, sondern digital in einem strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Im Unterschied zur herkömmlichen Papierrechnung (oder einer einfachen PDF-Rechnung) basiert eine echte E-Rechnung auf einem strukturierten Datensatz – meist in Form eines XML-Formats nach einem festen Standard. Das bedeutet, die Rechnungsdaten sind so strukturiert, dass sie von Computersystemen automatisch ausgelesen und weiterverarbeitet werden können, ohne dass manuelle Eingaben nötig sind.
Diese Definition geht auf die EU-Richtlinie 2014/55/EU zurück, die einen einheitlichen europäischen Standard (EN 16931) für elektronische Rechnungen geschaffen hat. In Deutschland wurde dies insbesondere für öffentliche Aufträge durch die E-Rechnungsverordnung (ERechV) umgesetzt. Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD entsprechen diesem Standard: Sie ermöglichen den medienbruchfreien Austausch von Rechnungsdaten, indem sie die Informationen in strukturierter Form bereitstellen. Eine PDF-Datei allein gilt dabei nicht als E-Rechnung im engeren Sinne der EU-Norm, wohl aber eine PDF mit eingebettetem XML (wie bei ZUGFeRD) oder eine reine XML-Datei (wie bei XRechnung).
Zusammengefasst: Eine E-Rechnung ist mehr als nur eine Rechnung per E-Mail – sie erfüllt bestimmte technische Standards und rechtliche Anforderungen, damit sie elektronisch weiterverarbeitet und archiviert werden kann.
Vorteile der E-Rechnung für Webdesigner
Die Umstellung von Papierrechnungen (oder unstrukturierten PDF-Rechnungen) auf E-Rechnungen bietet Webdesignern zahlreiche Vorteile:
- Zeiteinsparung und Effizienz: E-Rechnungen eliminieren zeitraubende Schritte wie Ausdrucken, Kuvertieren und Frankieren. Das Versenden erfolgt mit wenigen Klicks digital. Studien schätzen, dass die Digitalisierung der Rechnungsstellung Routinetätigkeiten um bis zu 80 % reduziert. Webdesigner können sich so mehr auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, statt auf Verwaltungsarbeit.
- Weniger Fehler durch Automatisierung: Durch das strukturierte Format einer E-Rechnung können Rechnungsdaten automatisch vom Empfänger eingelesen und verbucht werden. Manuelle Dateneingabe entfällt – das verringert Eingabefehler und verhindert Zahlendreher. Auch beim Erstellen der Rechnung selbst helfen Tools mit Vorlagen und Prüfmechanismen, Fehler (z.B. fehlende Pflichtangaben) zu vermeiden.
- Schnellere Zahlungen: Da E-Rechnungen den Empfänger sofort elektronisch erreichen, verkürzt sich die Zahlungsdauer. Der Rechnungsempfang erfolgt in Echtzeit, und Zahlungen treffen in der Regel schneller ein, weil Rechnungen nicht mehr postalisch verzögert werden oder in Papierstapeln liegen bleiben. Für Webdesigner bedeutet das eine bessere Liquidität.
- Kostenersparnis: Auf Dauer sparen E-Rechnungen Porto, Papier und Druckkosten. Auch Archivierungskosten können sinken, da digitale Archivierung weniger physischen Raum beansprucht.
- Bessere Nachverfolgung und Organisation: Mit digitalen Rechnungsworkflows behält man leichter den Überblick. Rechnungen lassen sich nach Kunden, Projekten oder Datum filtern. Zahlungserinnerungen können automatisiert werden, und die Integration mit Buchhaltungs- oder Steuer-Tools ist einfacher.
- Umweltfreundlichkeit: Nicht zuletzt reduziert der Verzicht auf Papier den Ressourcenverbrauch – ein Pluspunkt für nachhaltiges Wirtschaften, was auch in der Kreativbranche zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Kurz gesagt: E-Rechnungen machen die Rechnungsabwicklung für Webdesigner schneller, sicherer und bequemer. Gerade wer viele Projekte und Kunden hat, profitiert von den optimierten Prozessen.
Gesetzliche Anforderungen und Compliance
Wer E-Rechnungen ausstellt, muss – genau wie bei Papierrechnungen – bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten, damit die Rechnung gültig und beim Empfänger (und Finanzamt) akzeptiert wird. Für Webdesigner als Unternehmer sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
- Pflichtangaben auf der Rechnung: Eine E-Rechnung muss alle Angaben enthalten, die §14 UStG für Rechnungen vorschreibt. Dazu gehören u.a. vollständiger Name und Anschrift des leistenden Webdesigners und des Leistungsempfängers (Kunden), die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers, das Rechnungsdatum, eine eindeutige Rechnungsnummer, Art und Umfang der Leistung (z.B. „Webdesign für Projekt X, Monat/Datum“), das Leistungsdatum (wenn nicht identisch mit Rechnungsdatum), das Netto-Entgelt, der anzuwendende Steuersatz sowie der ausgewiesene Steuerbetrag. Fehlt eine dieser Pflichtangaben, kann der Vorsteuerabzug beim Kunden gefährdet sein und die Rechnung steuerlich nicht anerkannt werden. Gute E-Rechnungs-Software stellt sicher, dass alle erforderlichen Felder ausgefüllt sind.
- Einhaltung des Formats und der Vorschriften: Wenn eine E-Rechnung nach EU-Standard ausgestellt wird (z.B. für öffentliche Auftraggeber), muss sie in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD vorliegen. Für gewöhnliche B2B- oder B2C-Kunden reicht oft PDF, aber die Tendenz geht auch hier zur strukturierten Datenrechnung. Wichtig ist, dass die Rechnung unverändert beim Empfänger ankommt und lesbar ist. Der Ausdruck einer E-Rechnung und Ablage auf Papier genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen – die Originaldatei muss digital verfügbar bleiben.
- Digitale Signatur: Früher war in Deutschland eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein spezielles EDI-Verfahren erforderlich, damit eine elektronisch übermittelte Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigte. Dies wurde jedoch bereits 2011 gelockert. Heute ist eine digitale Signatur für die Gültigkeit einer E-Rechnung nicht mehr zwingend erforderlich. Es reicht, wenn durch interne Kontrollverfahren die Echtheit und Unversehrtheit der Rechnung gewährleistet sind. In der Praxis bedeutet das: Versenden Sie z.B. die Rechnung von Ihrer offiziellen Geschäfts-E-Mail und bewahren Sie die Ausgangskopie auf – so kann im Zweifel die Herkunft nachgewiesen werden. Eine Signatur kann dennoch hinzugefügt werden, schadet nicht, ist aber keine Pflicht mehr.
- Aufbewahrung und GoBD-Konformität: E-Rechnungen unterliegen denselben Aufbewahrungsfristen wie Papierrechnungen. Nach derzeitiger Rechtslage müssen Rechnungen 8 Jahre (bis 2024 waren es 10 Jahre) archiviert werden. Dabei gelten die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) – also Grundsätze für eine ordnungsgemäße digitale Buchführung. GoBD-konforme Archivierung ist Pflicht, d.h. die Rechnungen müssen unveränderbar, vollständig und jederzeit verfügbar gespeichert werden. Konkret sollten elektronische Rechnungen in ihrem Ursprungsformat aufbewahrt werden (eine XML-Rechnung also als XML, nicht nur als gedrucktes PDF). Eine revisionssichere Archivierung kann z.B. durch Ihre Buchhaltungssoftware oder ein Dokumentenmanagementsystem erfolgen. Stellen Sie sicher, dass regelmäßige Backups existieren und dass die Daten gegen Verlust oder nachträgliche Manipulation geschützt sind.
- Datenschutz: Beim Versand von Rechnungen sind ggf. Datenschutzaspekte zu beachten. Verschicken Sie E-Rechnungen möglichst verschlüsselt (etwa als passwortgeschütztes PDF oder via sichere Plattform), um sensible Angaben (z.B. Honorarhöhen) zu schützen. Gerade wenn Sie Kundenprojekte in der Webdesign-Branche betreuen, die strenge Geheimhaltung erfordern, sollten Sie sichere Übertragungswege wählen.
Indem Webdesigner diese Anforderungen beherzigen, stellen sie sicher, dass ihre E-Rechnungen rechtlich einwandfrei und prüfungssicher sind. Das schafft Vertrauen bei den Kunden und sorgt dafür, dass es später keine Probleme mit dem Finanzamt gibt.
Welche Software eignet sich für Webdesigner?
Um E-Rechnungen effizient zu erstellen, ist der Einsatz der richtigen Rechnungssoftware entscheidend. Man kann zwar theoretisch auch mit Word und manueller Konvertierung eine Rechnung als PDF/XML erstellen, doch das ist fehleranfällig und meist nicht GoBD-konform. Spezielle Online-Tools und Buchhaltungsprogramme erleichtern Webdesignern die Arbeit enorm, indem sie Pflichtangaben automatisch einfügen, Formate bereitstellen und die Archivierung unterstützen. Im Folgenden einige gängige Lösungen:
- Lexoffice – Ein cloudbasiertes Buchhaltungs- und Rechnungsprogramm von Lexware. Lexoffice zeichnet sich durch eine intuitive Benutzeroberfläche und umfangreiche Funktionen aus. Sie können Angebote, Rechnungen und sogar die Buchhaltung darüber abwickeln. Das Programm ist GoBD-konform und unterstützt auch den Export von Rechnungen in Standardformate. In Vergleichen landet Lexoffice regelmäßig auf Spitzenplätzen als umfassende Lösung für Selbstständige.
- sevDesk – Eine moderne Online-Buchhaltungssoftware aus Deutschland, die speziell für Freelancer und kleine Unternehmen entwickelt wurde. SevDesk bietet neben Rechnungsschreibung und Buchhaltung auch volle Unterstützung für E-Rechnungs-Standards. Die Software unterstützt nativ Formate wie ZUGFeRD und XRechnung, was sie zukunftssicher macht. Zudem ist die Bedienung einfach und der Support auf deutsche Anforderungen (Steuer, GoBD) zugeschnitten. In Vergleichen rangiert sevDesk ebenfalls sehr hoch und liegt dicht hinter Lexoffice.
- FastBill – Ein Online-Rechnungsprogramm, das insbesondere bei Freiberuflern und Start-ups beliebt ist. FastBill ermöglicht das Erstellen von Angeboten und Rechnungen, das Management von Ausgaben und Belegen sowie die Anbindung eines Steuerberaters. Es bietet Automatisierungen wie wiederkehrende Rechnungen und Zahlungserinnerungen. In Bezug auf E-Rechnung stellt FastBill Vorlagen bereit und kann Rechnungen als PDF oder ZUGFeRD exportieren. Die Oberfläche ist übersichtlich und auch für Nicht-Buchhalter gut verständlich. FastBill zählt neben Lexoffice und sevDesk zu den marktführenden Anwendungen im Bereich Rechnungssoftware für kleine Unternehmen.
- Debitoor – Eine einfache Rechnungssoftware, die sich an Freelancer und Kleinunternehmer richtet. Mit Debitoor (inzwischen Teil der SumUp-Plattform) kann man innerhalb von Minuten professionelle Rechnungen erstellen. Das Tool ist sehr einsteigerfreundlich gehalten: Es bietet Design-Vorlagen, Verwaltung von Kunden- und Artikeldaten und unterstützt ebenfalls elektronische Rechnungsformate. Für Webdesigner, die nur eine schlanke Lösung zur Rechnungserstellung suchen, kann Debitoor ausreichen. Allerdings ist der Funktionsumfang (z.B. Buchhaltung) begrenzter als bei Lexoffice oder sevDesk. Viele Nutzer schätzen Debitoor für seine klare, unkomplizierte Oberfläche.
Neben diesen vier genannten gibt es weitere Lösungen wie EasyBill, Billomat, WISO Mein Büro, Papierkram oder Datev SmartTransfer, die je nach Bedarf ebenfalls in Frage kommen. Wichtig ist, dass die gewählte Software GoBD-konform ist (damit die Finanzbehörden die elektronischen Bücher akzeptieren) und idealerweise die kommenden Anforderungen der E-Rechnungspflicht schon jetzt erfüllt (Stichwort: XRechnung/ZUGFeRD-Unterstützung). Für Webdesigner lohnt sich ein Vergleich der Tools nach Kriterien wie Preis, Funktionsumfang (benötigt man z.B. Zeiterfassung oder Projektmanagement-Integration?), Benutzerfreundlichkeit und Mobilnutzung. Viele Anbieter bieten kostenlose Testphasen, die man nutzen sollte, um das passende Werkzeug zu finden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung einer E-Rechnung
Die Erstellung einer E-Rechnung lässt sich in einigen wenigen Schritten bewerkstelligen. Im Folgenden eine Anleitung von der Auswahl der Software bis zum Versand der Rechnung:
- Passende Rechnungssoftware auswählen und einrichten: Recherchieren Sie zunächst eine geeignete E-Rechnungssoftware, die Ihren Anforderungen entspricht. Achten Sie darauf, dass die Software gesetzliche Anforderungen (z.B. Unterstützung für ZUGFeRD, XRechnung) erfüllt und GoBD-konform ist. Registrieren Sie sich beim Anbieter und richten Sie Ihr Konto ein. Hinterlegen Sie Ihre Firmendaten (Name, Adresse, Logo, Steuernummer/USt-ID, Bankverbindung etc.), damit diese auf den Rechnungen automatisch erscheinen.
- Kundendaten und Leistungen erfassen: Legen Sie in der Software Ihre Kundenstammdaten an (Name, Adresse, ggf. Kundennummer, E-Mail und bei Geschäftskunden die USt-ID). Erstellen Sie außerdem Artikel- oder Leistungsbeschreibungen für Ihre typischen Webdesign-Leistungen, inklusive Preise. Diese Vorarbeit erleichtert später das Rechnungschreiben, da Sie auf gespeicherte Daten zurückgreifen können.
- Rechnung erstellen (Inhalt vorbereiten): Beginnen Sie eine neue Rechnung in der Software. Wählen Sie den entsprechenden Kunden aus und fügen Sie die erbrachten Leistungen/Projektposten hinzu (z.B. „Erstellung einer 5-seitigen Website“, „Logo-Design“, Stundenaufwand etc. mit Einzelpreisen). Das Programm vergibt in der Regel automatisch eine fortlaufende Rechnungsnummer und schlägt das aktuelle Rechnungsdatum vor. Ergänzen Sie alle Pflichtangaben vollständig, falls nicht automatisch geschehen – insbesondere Leistungszeitraum oder -datum, Nettosumme, Umsatzsteuer und Rechnungsbetrag. Überprüfen Sie sorgfältig, dass alle Daten korrekt sind und keine Pflichtfelder fehlen. Viele Tools bieten eine Vorschau oder eine Checkliste in der Rechnungsansicht, welche die Vollständigkeit prüft.
- E-Rechnungs-Format festlegen: Entscheiden Sie, in welchem Format Sie die Rechnung versenden. In den meisten Fällen wird es ein PDF-Dokument sein, das die Rechnung visuell darstellt – das ist für die meisten Kunden ausreichend. Muss allerdings eine strukturierte E-Rechnung nach EU-Standard erstellt werden (z.B. weil der Kunde eine öffentliche Stelle ist oder ausdrücklich eine XRechnung wünscht), wählen Sie in der Software das entsprechende Format. Viele Programme ermöglichen den Export als XRechnung (XML-Datei) oder ZUGFeRD-PDF mit eingebetteten XML-Daten. Stellen Sie sicher, dass das Format dem Empfänger bekannt und von ihm verarbeitbar ist. (Für normale Geschäftskunden kann ein PDF schon genügen, doch für öffentliche Auftraggeber ist oft ein XML-Format Pflicht.) Die Software wird die Rechnung anhand der eingegebenen Daten in das gewählte Format konvertieren.
- Rechnung finalisieren und prüfen: Lassen Sie die Software nun die E-Rechnung generieren. Das Ergebnis ist je nach Auswahl z.B. ein PDF-Dokument und/oder eine XML-Datei. Schauen Sie sich die fertige Rechnung an – ist das Layout ansprechend (bei PDF), sind alle Daten korrekt eingetragen und werden USt-Beträge richtig berechnet? Stimmt das Dateiformat? Nutzen Sie ggf. Validierungswerkzeuge (einige Programme bieten einen Check für XRechnung-Dateien an), um sicherzugehen, dass die strukturierte Datei den Standards entspricht. Gehen Sie sicher, dass keine Änderungen mehr nötig sind, denn nach dem Versand sollte die Rechnung unverändert archiviert werden.
- Versand der E-Rechnung: Versenden Sie die Rechnung an Ihren Kunden. Bei einem PDF-Rechnungsdokument geschieht dies meist per E-Mail – entweder manuell als Anhang oder direkt aus der Software heraus via E-Mail-Funktion. Verwenden Sie einen aussagekräftigen Betreff (z.B. „Rechnung Nr. 2025-15 für Webdesign-Leistungen“) und fügen Sie einen kurzen höflichen Nachrichtentext hinzu. Bei strukturierten E-Rechnungen an Geschäftskunden kann der Versand auch über Plattformen oder Webportale erfolgen. Öffentliche Auftraggeber etwa nutzen oft zentrale Rechnungseingangs-Plattformen (wie die ZRE – Zentrale Rechnungsplattform des Bundes – oder PEPPOL-Netzwerk). In so einem Fall laden Sie die erzeugte XML/XRechnung dort hoch oder übermitteln sie über die entsprechende Schnittstelle. Achten Sie darauf, eine Empfangsbestätigung oder zumindest eine automatisierte Eingangsbestätigung zu erhalten, besonders bei wichtigen Rechnungen. So wissen Sie, dass die Rechnung angekommen ist und bearbeitet wird.
- Archivierung und Dokumentation: Speichern Sie die versendete Rechnung revisionssicher ab. Idealerweise nutzen Sie die Archivierungsfunktion Ihrer Rechnungssoftware oder exportieren die Dateien in Ihr eigenes Ablagesystem. Bewahren Sie die Rechnung im Originalformat auf (PDF und/oder XML) und dokumentieren Sie den Versand (viele Mailprogramme bzw. Softwarelösungen protokollieren den Sendevorgang automatisch). So erfüllen Sie die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Denken Sie daran, regelmäßige Backups Ihrer Rechnungsdaten zu machen oder die Daten in einer Cloud zu sichern, um sie vor Verlust zu schützen. Im Falle einer Betriebsprüfung müssen Sie die E-Rechnungen lückenlos und unverändert vorlegen können.
Folgen Sie diesen Schritten, ist der Prozess der E-Rechnung weitgehend automatisiert und zuverlässig. Anfangs mag die Umstellung etwas Einarbeitung erfordern – etwa das Kennenlernen der Software oder der neuen Formate – doch schon nach wenigen Rechnungen werden Sie die Routine verinnerlicht haben und die Vorteile nicht mehr missen wollen.
Checkliste für Webdesigner
Checkliste: Erfolgreich E-Rechnungen einsetzen – Gehen Sie die folgenden Punkte durch, um sicherzustellen, dass Sie als Webdesigner alle wichtigen Aspekte der E-Rechnung berücksichtigen:
- ✅ Software gewählt: Haben Sie eine geeignete, GoBD-konforme Rechnungssoftware ausgewählt, die E-Rechnungen (z.B. in Form von XRechnung/ZUGFeRD) erstellen kann? (Tipp: Testen Sie ggf. mehrere Tools wie sevDesk, Lexoffice, FastBill oder Debitoor, um das für Sie beste zu finden.)
- ✅ Firmendaten hinterlegt: Sind alle relevanten Unternehmensangaben in der Software hinterlegt (Name, Adresse, Kontaktdaten, Steuernummer/USt-IdNr., Bankverbindung, Logo)? Diese sollten auf jeder Rechnung automatisch erscheinen.
- ✅ Kundenakzeptanz sicherstellen: Sind Ihre Kunden über die elektronische Rechnungsstellung informiert? In der Regel reicht es aus, eine Rechnung per Mail zu senden, aber bei neuen oder konservativen Kunden kann es sinnvoll sein, kurz zu erwähnen, dass Sie digitale Rechnungen versenden. Stellen Sie sicher, dass Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse des Kunden für den Rechnungsempfang haben.
- ✅ Pflichtangaben vollständig: Enthält Ihre Rechnung alle gesetzlich erforderlichen Angaben? Prüfen Sie vor dem Versand nochmals, ob Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung, Beträge und Steuerangaben korrekt und vollständig sind. (Viele Programme haben hierfür eine eingebaute Checkliste oder Vorschau.)
- ✅ Korrektes Format gewählt: Ist das Rechnungsformat passend zum Empfänger? Für die meisten Kunden ist PDF in Ordnung. Bei Behörden oder bestimmten Geschäftskunden sollten Sie jedoch das geforderte Format (z.B. XRechnung) liefern. Klären Sie im Zweifel vorab, was der Kunde erwartet oder verarbeiten kann.
- ✅ E-Rechnungstest durchgeführt: Haben Sie – falls relevant – eine Test-E-Rechnung versendet oder validiert? Gerade bei der ersten XRechnung an einen öffentlichen Auftraggeber lohnt es sich, die Datei vorab durch ein Prüf-Tool zu jagen oder eine Testübermittlung durchzuführen, um sicher zu sein, dass alles passt.
- ✅ Versandweg geklärt: Wie versenden Sie die Rechnung? Per E-Mail (mit PDF-Anhang) oder über eine Plattform/API? Stellen Sie sicher, dass der Versand sicher erfolgt (z.B. verschlüsselte E-Mail, sofern sensible Daten) und dass Sie im Zweifelsfall einen Nachweis des Versands haben (gespeicherte gesendete E-Mail, Versandprotokoll der Plattform o.ä.).
- ✅ Archivierung organisiert: Werden die ausgestellten E-Rechnungen von Ihnen ordnungsgemäß archiviert? Sorgen Sie dafür, dass jede Rechnung im Originalformat abgespeichert wird und mindestens 8 Jahre lang abrufbar bleibt. Legen Sie ein verständliches Ablagesystem an (nach Jahr/Kunde z.B.) und sichern Sie die Daten regelmäßig extern. Wichtig: Eine ausgedruckte Kopie ersetzt nicht die digitale Archivierung!
- ✅ Prozesse dokumentiert: Haben Sie Ihre Rechnungs- und Zahlungsprozesse dokumentiert? Notieren Sie z.B., wann Sie welche Rechnung gestellt haben, Zahlungsfristen und wann Zahlungen eingegangen sind. Dies hilft nicht nur bei der Nachverfolgung offener Posten, sondern dient auch als internes Kontrollsystem, das von den GoBD gefordert wird (Stichwort Nachvollziehbarkeit).
- ✅ Auf dem Laufenden bleiben: Informieren Sie sich regelmäßig über gesetzliche Neuerungen zur Rechnungsstellung. Ab 2025/2026 ändern sich Regeln zur E-Rechnung (Empfangspflicht seit 2025, voraussichtlich kommende Ausstellungspflicht für B2B-Rechnungen in einigen Jahren). Stellen Sie sicher, dass Ihre Software Updates erhält und Sie rechtzeitig von Änderungen erfahren, um compliant zu bleiben.
Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass Sie beim Thema E-Rechnung an alles Wichtige gedacht haben. Die E-Rechnung für Webdesigner ist kein Buch mit sieben Siegeln – mit den richtigen Werkzeugen und etwas Sorgfalt in der Umsetzung können Sie Ihre Rechnungsprozesse modernisieren und viele Vorteile genießen. So sparen Sie Zeit und Nerven bei der Abrechnung Ihrer kreativen Projekte und können sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren: großartiges Webdesign zu schaffen.