Kann Das Programm für E-Rechnungen genutzt werden?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Das Wachstumschancengesetz definiert E-Rechnungen als strukturierte und maschinenlesbare Dokumente, die der EU-Norm EN 16931 entsprechen müssen. Daher ist es unerlässlich, dass Handwerksunternehmen sich frühzeitig auf E-Rechnungen vorbereiten und geeignete E-Invoicing Lösungen in ihre Systeme integrieren. Die Einführung von Programmen für … Weiterlesen